Finanzierung

Laut einer Stellungnahme zur sozialrechtlichen Einordnung autistischer Störungen vom März 1999, die vom wissenschaftlichen Beirat herausgegeben wurde, sind Menschen mit Autismus jeder Altersstufe mehrfach behindert. Das bedeutet, dass sie sowohl körperlich als auch geistig/seelisch behindert sind.
Für autismusspezifische Hilfen kommen laut Verein Hilfe für das autistische Kind (jetzt: Autismus Deutschland e.V.) im Rahmen des SGB IX die Paragraphen §26-32 für die medizinische Rehabilitation zur Anwendung sowie §55-59 für die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und §60-67 im Rahmen der Sicherung von Beratung und Auskunft behinderter Menschen.

Im KJHG ist §35a des SGB VIII in Anwendung sowie §53/54 des SGB XII

Die Anbieterin übt ihre Tätigkeit in Kooperation mit dem Jugendhilfeträger fundament berlin-brandenburg aus (www.fundament-berlin.de). Die Koordinatoren Frau Ulbrich sowie Herr Meyer  (Telefon: 92371083) sind Ansprechpartner und vermitteln Anfragen von Eltern an Jugendämter bzw. von Jugendämtern.

Es ist auch möglich, die autismusspezifischen Leistungen privat zu bezahlen. Kosten auf Anfrage.